Stellungnahme zum „Klimaschutz“ im Rhein-Sieg-Kreis

Auszug aus der Niederschrift der Beschlüsse der 24. KT-Sitzung am 08.10.2019

B.-Nr. 513/19
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1. Der Klimawandel ist derzeit die größte Herausforderung, der sich Politik, Staat und Gesellschaft derzeit gegenüberstehen. Nur wenn es gelingt, alle Akteure auf ihren jeweiligen Ebenen zum gemeinsamen Handeln zusammenzubringen, wird man diesen Herausforderungen begegnen können. Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises ist bereit, seinen Beitrag zu leisten.

2. Der Kreistag hat mit seinem einstimmigen, grundlegenden Beschluss „Den Klimaschutz im Rhein-Sieg-Kreis konsequent ausbauen“ aus dem Jahr 2011 bereits frühzeitig die Weichen für eine vorsorgende Klimapolitik auf Kreisebene gestellt. Der Kreistag hält an diesem Grundsatzbeschluss fest, der als oberstes Ziel die deutliche Reduzierung klimaschädlicher Emissionen benennt. Er begrüßt die heute bereits umgesetzten Maßnahmen und wird auch künftig sein Handeln als unmittelbarer Akteur, aber auch über seine Tochterunternehmen und Beteiligungen danach ausrichten. Der Masterplan Energiewende aus 2017 wird als bestehender Klimaschutzplan des Kreises fortentwickelt.

3. Der Kreistag stellt fest, dass angesichts des inzwischen erkennbaren, weiteren Handlungsbedarfs im Bereich des Klimaschutzes konkrete, ergänzende Maßnahmen zu treffen sind, um einen Klimanotstand zu vermeiden. Der Kreistag ist willens diese Anstrengungen zu unternehmen. Er beschließt daher das Maßnahmenprogramm 2025 gemäß Anhang zur Ergänzung und weiteren Konkretisierung des Klimaschutz-Beschlusses von 2011. Der Kreistag sieht darin die Grundlage für die weitere Entwicklung und Zusammenarbeit für einen akteursübergreifenden Klimaschutz im Rhein-Sieg-Kreis.

 
Stellungnahme der Fraktion (13.11.2019):

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Fraktion lehnt diese Verwaltungsvorlage ab. Wir sind nicht der Meinung, dass die Einsparung beim Ausstoß von CO2 oder anderen Spurengasen unter der Bezeichnung des sog. Klimaschutzes als „mindestens gleichwertig mit den grundsätzlichen Zielen“ für die Kreisverwaltung und -politik gelten soll. Wir lehnen daher auch alle Maßnahmen ab, die alleine aus dieser Motivation unternommen werden.

Wir finden es trotzdem erfreulich, dass diese Vorlage, die dazu diente, den Bürgerantrag auf Ausrufung des Klimanotstands zu verhindern, insoweit erfolgreich war. Der Bürgerantrag, der deutliche Spuren einer Hysterie aufwies, war aus unserer Sicht allerdings ohnehin unzulässig und unbegründet und seine Annahme hätte die ordentliche Arbeit der Kreisverwaltung behindert.

Die vorrangige Aufgabe des Kreises und der Kommunalpolitik allgemein ist es, durch möglichst effektiven Einsatz der anvertrauten Steuermittel die konkreten Lebensumstände der Bürger zu gestalten und möglichst zu verbessern. Dazu gehören z.B. Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur, Gesundheitsfürsorge, Schulwesen, Sozialwesen, öffentliche Sicherheit und vieles mehr. Geld der Steuerzahler und die Arbeitsleistung der Beschäftigten für Vorhaben auszugeben, die angeblich einen imaginierten Weltuntergang in einer fernen Zukunft verhindern soll, ohne einen konkreten Vorteil für die Bürger zu entfalten, ist keine Aufgabe der Kommunalverwaltung.

Alternative für Deutschland
Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

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